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Sobald es ernst wird .....Assange, G 8, Snowden

in Arbeit:

R. Mausfeld (sinngemäß): wir können bis zur Erschöpfung Alternativen denken und sogar demonstrieren. Solange sich nichts ändert.

Wenn Demonstartionen und Proteste an einen neuralgischen Punkt kommen, wird´s ernst.
Dann lässt dier Staats-Macht (auch) ihre Muskeln spielen. Und die Medien spielen bei der Hatz mit! Persönliche Verunglimpfungen sind da noch das Geringste .......

Assange wird ans Messer geliefert: Die Nachdenkseiten vom 19.11.2018

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taz vom 26.12.2018:

Robert Tibbo über „Snowden-Refugees“

„Sie sahen ihn als einen von sich“

Geflüchtete in Hongkong versteckten den Whistleblower Edward Snowden 2013 vor den Geheimdiensten. Bis heute leiden sie darunter, sagt Anwalt Robert Tibbo.


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G8 in Heiligendamm (2007)

siehe Wikipedia:

Zur Unterstützung des massiven Polizeieinsatzes wurde im Rahmen der Amtshilfe die Bundeswehr zur Überwachung des Luftraumes und weitläufigen Absicherung des Seegebietes rings um das Tagungshotel angefordert. Außerdem leistete die Bundeswehr logistische und sanitätsdienstliche Hilfe.
Da die Bundeswehr aber auch zur Überwachung der Demonstranten eingesetzt wurde, kam es zur Kontroverse um die Rechtmäßigkeit dieses Einsatzes. Am 5. Juni wurde das Lager in Reddelich, in dem tausende Gegner des Gipfels campierten, von Aufklärungsflugzeugen der Bundeswehr vom Typ Tornado überflogen und dabei Luftaufnahmen gemacht. Dies sei „[…] im Rahmen der technischen Amtshilfe auf Antrag des Organisationsstabes G8-Gipfel des Landes Mecklenburg-Vorpommern […]“ geschehen.[73]
Am 13. Juni 2007 sah Rainer Arnold in seiner Eigenschaft als verteidigungspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im Gegensatz zu Teilen der SPD und der Grünen, die den Einsatz von Tornado-Aufklärungsflugzeugen zum Ausspähen der Gegner des G8-Gipfels in Heiligendamm im Mai und Juni als Verfassungsbruch kritisierten, lediglich einen klassischen Fall von Amtshilfe nach Art. 35 des Grundgesetzes: „Entscheidend ist, dass die Bundeswehr keine polizei-hoheitlichen Aufgaben übernimmt, wie Absperrungen vornehmen, Menschen kontrollieren oder Häuser durchsuchen.“[74]
Der verteidigungspolitische Sprecher der Grünen Winfried Nachtwei sieht in dem Vorgang eine „Verbiegung der Verfassung“. Der Einsatz habe die Grenzen der technischen Amtshilfe überdehnt.[75] Der Verteidigungs- und der Innenausschuss des Deutschen Bundestages waren im Anschluss an den Gipfel mit dem Einsatz befasst. Eine durch die Bundestagsfraktion der Grünen gegen den Einsatz erhobenen Verfassungsklage wurde durch das BVerfG mit Beschluss vom 4. Mai 2010 (aus weitgehend formalen Gründen) abgewiesen[76]. Das Bundesverwaltungsgericht stellte 2017 einen faktischen Eingriff in die Versammlungsfreiheit fest, da „der Überflug des Kampfflugzeuges über das Camp in einer Höhe von nur 114 m aus der Sicht eines durchschnittlichen Betroffenen im Hinblick auf die extreme Lärmentfaltung, den angsteinflößenden Anblick und die Überraschungswirkung im Kontext der Vorbereitung der Demonstrationen gegen den G8-Gipfel einschüchternde Wirkung [hatte].“[7

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